|
Bei dem vorbeugenden bauseitig geplanten Brandschutz stehen Architekten und Bauherren persönlich in der Verantwortung für Menschenleben und Sachwerte.
Die Themenbereiche Brand- und Rauchschutz eines Bauvorhabens sind dabei hoch sensibel und gehören deshalb in kompetente Hände. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber entsprechende Regelungen erlassen um die gleich bleibende Qualität der Beratung zu gewährleisten.
Für den vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz bietet jeder geschulte Architekt eine Reihe von Dienstleistungen an.
Zu denen gehört u.a.:
Brandschutzgutachten und -konzepte für den Nachweis des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes während der Planungsphase eines Bauvorhabens oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Gebäude von geringer Schwierigkeit bis zu Sonderbauten.
Bei allen erforderlichen Nachweisen werden die Maßnahmen des Brandschutzes zeichnerisch durch einen CAD Dienstleister in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner dargestellt, so dass für alle Beteiligte das Brandschutzkonzept anschaulich dargestellt wird.
|