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Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken mit Anschluss an Trinkwasseranlagen dienen
- als Einrichtung des vorbeugenden Brandschutzes
- der Brandbekämpfung
- der Verhinderung der Brandausbreitung
Löschwasserleistungen sind fest verlegte Rohrleitungen mit absperrbaren Feuerlösch- Schlauchanschlusseinrichtungen.
Steigleitungen "nass/trocken" nach DIN 14462 Teil 1 sind Verbrauchsleitungen, die im Bedarfsfall durch Fernbetätigung von Armaturen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gespeist werden.
Bei Steigleitungen "nass/trocken" soll erreicht werden, dass
- Löschwasser ohne Verzögerung zur Verfügung steht,
- Frostsicherheit für alle Objekte gegeben ist, die im Winter unbeheizbar sind (wie Tiefgaragen usw.)
- kein abgestandenes Wasser als Trinkwasser in den Leitungen verbleibt.
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