Wartung Instandhaltung Prüfung Feuerlöscher – Checkliste

Bei ordnungsgemäßem Wartung Instandhaltung Prüfung Feuerlöscher sind folgende Punkte gewissenhaft aus zu führen:

Prüfung Feuerlöscher

  • Allgemeiner Zustand, Sauberkeit des Feuerlöscher-Behälters
  • Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Vollständig- und Unversehrtheit bei Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  • Fälligkeit von Prüffristen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    Behälter von Dauerdrucklöschern und Gaslöschern (Kohlendioxidlöscher)  und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach der BetrSichV der wiederkehrenden Prüfung durch Sachverständige (TÜV) oder befähigten Personen unterzogen werden.
    Unser Prüfdienst wird von „befähigten Personen“ durch geführt. 
  • Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen vorbeugen und ggf. beseitigen
  • Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen, Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen
  • Die Funktionsfähigkeit der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen  des Feuerlöschers prüfen.
  • Gewicht oder Volumen des Löschmittels überprüfen.
  • Gewindeanschlüsse am Feuerlöscher sind auf mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit zu prüfen.
  • Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (entfällt bei Kohlendioxidlöschern). Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittel Pulver zweifelsfrei – in Eigenverantwortung des Sachkundigen – ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muß der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf; dabei ist Abschnitt 4.2.3 DIN 14 406 beachten.
  • Die Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosion prüfen.
  • Alle Dichtstellen und Dichtungen prüfen. Geöffnete Dichtungen, O-Ringe beschädigte Platzscheiben usw. sind zu erneuern.
  • Alle Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, müssen auf Beschädigungen, Korrosion und freien Durchgang geprüft werden.
  • Angaben auf dem Steigrohr dauerhaft (Aufkleber) anbringen, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde.
  • Bei Aufladelöschern Druck oder Gewicht des Treibgases überprüfen.
  • Die Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers zu Schluß wieder herstellen.
    Bei Dauerdrucklöschern auch die Dichtheit prüfen.
  • Instandhaltungsnachweis nach Abschluß der Wartung – Instandhaltung anbringen.
  • Löscherhalterung – sofern bei Prüfung zugänglich – hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung prüfen.

Instandsetzung

Bei der Prüfung festgestellte Mängel müssen beseitigt und defekte Bauteile ausgetauscht werden. Diese weiter gehenden Arbeiten sollten je nach Vorgabe nur mit Einverständnis des Auftraggebers ausgeführt werden.

Füllen

Das Füllen entspricht im Sprachgebrauch dem Prüfen/Instandsetzen. Es werden aber zusätzlich neues Lösch- und Treibmittel benötigt. Bei älteren Löschern nach DIN14406 dürfen nur Typ-zugelassene Lösch- und Treibmittel verwendet werden. Bei neueren Feuerlöschern nach EN3 dürfen nur die auf dem Löscher angegebenen original Lösch- und Treibmittel verwendet werden!
Bei Schaumlöschern ist in der Regel der Tausch des Löschmittels ca. aller 6 Jahre erforderlich.

Die Angaben der Prüf- und Füllanleitung / Vorschrift des Geräteherstellers ist unbedingt zu beachten.

Erst wenn alle Punkte durchgeführt wurden, haben Sie einen vorschriftsmäßigen Kundendienst erhalten!

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