Löschmittel Halon

Löschmittel Halon

Durch die Verordnung vom 16. Mai 1991 wird das Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen geregelt. In § 10 Abs. 5 wird darauf hingewiesen, dass man Halonlöschgeräte nur bis um 31. Dezember 1993 im Ernstfall einsetzen durfte, der Verkauf ist bereits seit 1991 verboten. Aber in speziellen Bereichen ist ein befristeter Einsatz von Halon mit einer Sondergenehmigung (§ 6) weiterhin möglich.

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