Sicherheits- Kennzeichen für jeden Zweck
Berufsgenossenschaften, Gewerbeämter und verschiedene Verbände fordern eine ausreichende Sicherheitskennzeichnung - BGV A 8 (vorher VBG 125) und DIN 67510 - am Arbeitsplatz.
- Elektro- Kennzeichen
- Verkehrssicherheit
- Rahmen und Zubehör
- Hinweisschilder
- Wartungs- Kennzeichen
- Notfall- Kennzeichen
- Kennzeichen für die Sicherheit
- Kennzeichen gefährlicher Stoffe
- Anlagen- Kennzeichnung
- Qualitäts- und Maschinenkennzeichnung
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Zweck der Sicherheitskennzeichnung ist es, schnell und leicht verständlich die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte zu lenken, die bestimmte Gefahren verursachen können.
Die Sicherheitskennzeichnung darf nur für solche Hinweise verwendet werden, die sich auf die Sicherheit beziehen.
Die Kennzeichnung mit langnachleuchtenden Materialien ist bei unzureichender Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Die langnachleuchtenden Materialien müssen mindestens den Anforderungen der DIN 67 510 "Langnachleuchtende Pigmente und Produkte" entsprechen.
Verschiedenste Ausführungen im Material, wie z.B.
- Aluminium
- Kunststoff, auch nachleuchtend
- PVC- Folien, auch nachleuchtend in allen erforderlichen Größen
Unsere fachkundigen Berater führen gerne in Ihrem Auftrag eine umfassende Ist-Soll-Analyse vor Ort, unter Berücksichtigung der BGV A 8 (vorher VBG 125) und der DIN 67510 durch, um auch in Ihrem Betrieb sicherzustellen, dass die Beschilderung den gesetzlichen Bestimmungen neuester Fassung entspricht. Selbstverständlich endet unser Service nicht bei der Analyse, sondern wir führen gerne auch die erforderlichen Montagen in Ihrem Hause durch.
Lassen Sie sich bei einer Beratung unverbindlich unseren ausführlichen Katalog vorlegen, in dem Sie sicher aus einem Angebot von mehreren tausend Kennzeichen verschiedener Größen und Materialien die von Ihnen benötigten Ausführungen finden werden.
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