Arbeitsschritte zur Wartung/Prüfung von Feuerlöschern

Arbeitsschritte zur Wartung/Prüfung von Feuerlöschern

Folgende Arbeitsschritte zur Wartung/Prüfung von Feuerlöschern sind bei der Instandhaltung durch zu führen:
  • Prüfung Allgemeiner Zustand, Sauberkeit des Feuerlöschers
  • Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Feuerlöscher-Beschriftung
  • Armaturen, Schläuche und Sicherungen sind bei der Instandhaltung Feuerlöscher zu prüfen.
  • Fälligkeit von Prüffristen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    Behälter der Dauerdruck-Feuerlöscher und Gaslöscher und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der wiederkehrenden Prüfung durch befähigte Personen oder Sachverständige (TÜV) unterzogen werden.
  • Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen Kunststoff-Formteile sind bei der Instandhaltung Feuerlöscher auf Beschädigungen, Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen zu prüfen.
  • Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Gewicht oder Volumen des Löschmittels
  • Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
  • Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (entfällt bei Kohlendioxidlöschern). Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittel Pulver zweifelsfrei – in Eigenverantwortung des Sachkundigen – ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muß der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf; dabei ist Abschnitt 4.2.3 DIN 14 406 beachten.
  • Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
  • Dichtstellen und Dichtungen
  • Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
  • Angaben im Innenraum des Behälters dauerhaft anbringen, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde. Bei Aufladelöschern Druck oder Gewicht des Treibgases
  • Funktionsbereitschaft des Löschers wieder herstellen, soweit erforderlich durch Instandsetzung, Dauerdrucklöscher auch hinsichtlich Dichtheit prüfen.
  • Beschriftung nach Abschluß der Instandhaltung (siehe Abschnitt 4 DIN 14 406) und/oder dem Füllen (siehe Abschnitt 5 DIN 14 406) anbringen.
  • Löscherhalterung – sofern bei Prüfung zugänglich – hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung prüfen.

Instandsetzung Feuerlöscher:

  • Bei der Prüfung festgestellte Mängel am Feuerlöscher müssen beseitigt und defekte Bauteile ausgetauscht werden. Diese Arbeiten sollten je nach Vorgabe nur mit Einverständnis des Auftraggebers ausgeführt werden. Füllen Das Füllen eines Feuerlöschers entspricht im Prinzip dem Prüfen/Instandsetzen und wird in der Regel nach Auslösen eines Feuerlöschers durchgeführt.
    Es werden aber zusätzlich neues Lösch- und Treibmittel benötigt. Bei älteren Löschern nach DIN14406 dürfen nur Typ-zugelassene Lösch- und Treibmittel verwendet werden. Bei neueren Feuerlöschern nach EN3 dürfen nur die auf dem Löscher angegebenen original Lösch- und Treibmittel verwendet werden! Die Angaben der Prüf- und Füllanleitung / Vorschrift des Geräteherstellers ist unbedingt zu beachten.

    Erst nach Abarbeitung aller Punkte, wurde die Instandhaltung des Feuerlöschers ordnungsgemäß durchgeführt.


Unser Tipp:
Begleiten Sie den Feuerlöscher-Kundendienst zu seinem Firmenfahrzeug und überzeugen sich vor Ort, was mit ihrem Feuerlöscher gemacht wird. Schließlich bezahlen Sie ja auch diese Dienstleistung. Ein Kundendienst, der nichts zu verbergen hat, wird Sie gerne zum Firmenfahrzeug einladen und die Gelegenheit nutzen, um Ihnen den Feuerlöscher mal von einer ganz anderen Seite zu zeigen. Er wird die Gelegenheit auch nutzen, um Ihnen den Aufbau und die Handhabung Ihres Löschgerätes genau zu erklären.

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